Schutz gegen die Klagewelle der Musikindustrie

Seit dem 1. September 2008 macht die Musikindustrie von ihrem neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch (§ 101 Abs. 9 UrhG) Gebrauch. Damit schlägt sie ein weiteres Kapitel der „Kriminalisierung unserer Schulhöfe“ auf, anstatt für mehr Aufklärung zu sorgen.

 

Im Visier hat die Musikindustrie die Nutzer von Internet-Tauschbörsen, die dort illegal Musik zum Download anbieten oder auch nur herunterladen. Allein im vergangenen Jahr hat sie etwa 50.000 Strafanzeigen gestellt. Die Strafverfahren wurden in fast allen Fällen von den Staatsanwälten wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt, lieferten der Musikindustrie allerdings via Akteneinsicht die Heimadressen der Internet-Anschlussinhaber für ein zivilrechtliches Vorgehen (Schadenersatz/ Unterlassungserklärung).

 

Mit dem jetzt gültigen "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" bleibt ihr dieser Umweg erspart: Im Verdachtsfall muss der Internet-Service-Provider nun die Daten für eine zivilrechtliche Verfolgung direkt an die Rechteinhaber herausgeben. Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss, der ein „gewerbliches Ausmaß“ der Urheberrechtsverletzung erkennt.

 

Diese Formulierung hatte viele in falscher Sicherheit gewogen. Denn die Hürde für ein „gewerbliches Ausmaß“ haben die bislang damit befassten Gerichte extrem niedrig angesetzt. So reicht nach Ansicht der Landgerichte Köln und Düsseldorf bereits der Tausch eines einzigen Musikalbums, diese Hürde zu überspringen.

 

Der Musiktausch in Filesharing-Börsen ist so gut wie immer illegal. Die Musikindustrie nutzt also ihr gutes Recht, schießt damit aber mit Kanonen auf Spatzen. Die Abmahngebühren liegen häufig zwischen 2.500 und 6.000 Euro. Eine heftige Strafe für ein Delikt, das die Staatsanwälte als Bagatelle ansehen (s. o.).

 

Dabei gibt es einen sauberen, völlig legalen Weg, den MP3-Player zu füllen: Den Mitschnitt von Musik vom Internetradio. Unter der Schirmherrschaft von Armin Laschet, Jugendminister des Landes Nordrhein-Westfalen, klärt der gemeinnützige Verein TauschNix e.V. in Zusammenarbeit mit der Polizei und Jugendämtern über diese legale Alternative der Musikbeschaffung auf.

 

„Was früher mit dem Finger auf der Pause- und Aufnahmetaste des Radiorekorders erlaubt war, ist heute ebenso legal – nur sehr viel einfacher und komfortabler. Heute erkennen auch kostenlose Computerprogramme, welche Musik im Internetradio gespielt wird und zeichnen die Songs als MP3-Dateien auf der Festplatte auf. Ganz legal und ohne Kopierschutz“, so Stefan Hilbring, Vorsitzender von TauschNix e.V.. „Eine Methode, die die Musikindustrie verschweigt – auf Kosten einer Kriminalisierung unserer Schulhöfe, denn mit ihrer Klagewelle trifft die Industrie vor allem Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern. Wir brauchen keine weitere Klagewelle – wir brauchen Aufklärung darüber, was in Sachen Musikbeschaffung erlaubt ist. TauschNix e.V. zeigt einen Weg ohne kompliziertes Drumherum: 'Das dürft ihr'.“

 

Für diese Form der privaten Kopie zahlen wir Urheberrechtsabgaben (GEMA-Gebühren) auf Leer- und Aufnahmemedien, wie zum Beispiel MP3-Player, USB-Sticks, Festplatten, CD-/DVD-Brenner und SD-Speicherkarten. Diese Gebühr ist bereits im Kaufpreis der Medien enthalten. Bei einem CD-Rohling z. B. macht diese Abgabe etwa 40 bis 50 Prozent des Kaufpreises aus. Das wissen viele nicht.

 

Die GEMA-Abgabe ist pauschal immer fällig, auch wenn wir auf den o. g. Medien unsere Urlaubsfotos abspeichern oder eine Datensicherung vornehmen, denn: man könnte ja auch Musik darauf kopieren. Da wir also alle ohnehin für diesen Weg der Musikbeschaffung zahlen, sollten wir ihn auch nutzen. Vor allem angesichts der Klagewelle der Musikindustrie beim gefährlichen Weg über die Internet-Tauschbörsen.

 

Natürlich gehen die Umsätze auf dem Tonträgermarkt zurück. Das beklagt die Musikindustrie seit Jahren und gibt die Schuld daran gleichzeitig den „bösen Raubkopierern“. Dass heute durch die neuen Möglichkeiten der Technik selektiver gekauft wird, wird dabei gern übersehen. Wer bezahlt heute noch ein Album, das zwei oder drei interessante Titel beinhaltet, während der Rest als Ballast mitgeliefert wird? Heute kaufen die Menschen das, was sie haben wollen; mehr nicht – und das ist gut so. Die Musikindustrie findet inzwischen andere Wege, ihre Umsätze zu steigern, z.B. mit Konzerten, Merchandising und Download-Angeboten.

Aufklärung statt Abmahnung – das ist das Motto des gemeinnützigen Vereins TauschNix e.V., um so einer Kriminalisierung unserer Schulhöfe vorzubeugen. In diesem Zusammenhang hat der Verein in Zusammenarbeit mit einem Lehrer eine Unterrichtsstunde erarbeitet, die Lehrpersonen kostenlos anfordern können. Auch CDs mit der Software ClipInc. als Beispiel für den Mitschnitt von Musik aus dem Internetradio zum Verteilen nach der Unterrichtsstunde können kostenlos bei TauschNix e.V. bestellt werden. Eine kurze E-Mail mit der Angabe, wie viele CDs benötigt werden, genügt und das Material ist auf dem Weg. info@tauschnix.de

 

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