Bürgermeister Lutz Urbach plant,
die Kindergartenbeiträge für ein weiteres Jahr nicht zu erhöhen. Er möchte die
Ergebnisse einiger Gesetzesänderungen und Verfahren abwarten, die die
Kalkulationsgrundlage verändern werden. Zudem konnte sich der interfraktionelle
Arbeitskreis auf keinen Kompromiss für eine neue Satzung einigen.
Zum Hintergrund: Die Landesregierung möchte das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum
August 2013 grundlegend verändern. Entsprechende Eckpunkte sollen in den
nächsten Wochen veröffentlicht und das Gesetz spätestens im Herbst 2012
beschlossen werden. Das wird die Rahmenbedingungen für die Erhebung von
Elternbeiträgen voraussichtlich massiv verändern. Eine erneute Überarbeitung der
Elternbeitragssatzung zum August 2013 wäre die zwingende Folge. Die Stadt nimmt
durch den Verzicht auf eine neue Satzung zunächst rund 500.000 Euro weniger ein,
als sie eigentlich müsste. Andererseits hofft sie, im kommenden Jahr vom Land
rund 500.000 Euro mehr für die Kindergärten zu erhalten. Aus diesen Gründen hat
Bürgermeister Lutz Urbach darauf verzichtet, eine neue Beitragssatzung in den
Stadtrat einzubringen.
A) Warum soll das Land NRW 500.000 Euro mehr zahlen?
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei
Jahren läuft derzeit auf Landesebene ein Konnexitätsverfahren. (Dabei wird
geprüft, ob der Grundsatz „Wer die Musik bestellt, soll sie auch ganz bezahlen“
eingehalten wurde)
In Umsetzung des Landesverfassungsgerichtsurteils aus Oktober 2010 verhandelt
die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine auskömmliche
Kostenbeteiligung des Landes für den Ausbau in Folge des Krippengipfels 2007.
Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand wird erwartet, dass im Januar 2012 die
Landesregierung ein entsprechendes Konnexitätsgesetz in den Landtag einbringt,
damit der Finanzausgleich ab 2012 erfolgen kann. Die Landesregierung hat bereits
angekündigt, dass auf jeden Fall in 2012 entsprechende Zahlungen erfolgen
sollen. Nach vorläufigen Einschätzungen kann die Stadt Bergisch Gladbach damit
rechnen, dass ihr zusätzliche Landesmittel von über 500.000 Euro pro Jahr
zufließen werden. Der Verteilungsschlüssel wird sich am Ausbau der Plätze für
Kinder unter drei Jahren orientieren. Da der exakte Verteilungsschlüssel bisher
nicht bekannt ist, können diese Mittel nicht in die Haushaltsplanung für den
Doppelhaushalt 2012/13 eingebracht werden und stehen insoweit überplanmäßig zur
Verfügung. In 2012 bis 2015 werden auch die Mittel aus den Vorjahren
nachgezahlt. So soll die zusätzliche kommunale Belastung ausgeglichen werden.
Sie verändern nicht die Bezugsgröße – also die anerkennungsfähigen
Betriebskosten – für die Elternbeiträge.
B) Wie kommen andererseits die 500.000 Euro Defizit zustande?
Als Stadt im Nothaushalt ist Bergisch Gladbach verpflichtet, 19 Prozent der
geförderten Betriebsausgaben durch Elternbeiträge einzunehmen. Im
Kindergartenjahr 2010/11 nahm die Stadt genau diese Summe ein. Drei Gründe sind
für den erwarteten Verlust im kommenden Jahr verantwortlich:
Das Land NRW hat beschlossen, dass das letzte Kindergartenjahr kostenfrei sein
soll. Eltern zahlen dann keinen Cent dafür – allerdings erstattet das Land den
Kommunen nicht alle wegfallenden Elternbeiträge. Die Stadt Bergisch Gladbach
rechnet im Kindergartenjahr 2012/13 mit Einnahmeausfällen in Höhe von rund
350.000 Euro. Deswegen läuft ein weiteres Konnexitätsverfahren.
Zusätzlich baut die Stadt die Betreuung der Kinder unter drei Jahren weiter aus.
Das ist politisch gewollt und sinnvoll – leider sind U3-Plätze für die Stadt
aber deutlich teurer als vergleichbare Plätze für ältere Kinder. Die Stadt zahlt
den Trägern deutlich höhere Beträge pro jüngerem Kind, bekommt aber nicht in
gleichem Maße höhere Beiträge von den Eltern (Diese Differenzierung nach dem
Alter der Kinder ist in der Beitragsstaffel nur bedingt berücksichtigt, um das
System nicht noch komplizierter und für Kinder unter drei Jahren teurer zu
machen. Die Stadt ist bei der U3-Betreuung in NRW spitze, die Kosten steigen
durch den höheren Anteil der U3-Kinder aber deutlich)
Die Kinderpauschale, die jeder Kindergarten pro Kind von der Stadt erhält,
steigt um 1,5 Prozent pro Jahr. Die Beiträge, die die Stadt von den Eltern
erhebt, bleiben aber stabil. Also entsteht ein Fehlbetrag.
Bürgermeister Lutz Urbach sagte dazu: „Natürlich halte ich an der gesetzlichen
Verpflichtung, 19 Prozent der Betriebskosten durch Elternbeiträge zu
erwirtschaften, fest. Die Verwaltung beabsichtigt, sobald die Neufassung des
Kinderbildungsgesetzes bekannt ist, den Interfraktionellen Arbeitskreis erneut
zusammen zu rufen, um auf der Basis der bisherigen Beratung ein neues
Beitragsmodell abzustimmen.“ Er strebt an, Ende 2012 eine neue Satzung
vorzulegen, so dass die Eltern rechtzeitig vor der Anmeldung für das
Betreuungsjahr 2013/14 über die entsprechenden Elternbeiträge informiert sind.
Pressemitteilung der Stadt
Bergisch Gladbach vom 13. Dezember 2011