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Die fünf Kandidaten

Die Bergisch Gladbacher SPD
schickt ihren amtierenden Bürgermeister
Klaus Orth (oben links) wieder ins Rennen.
Die KIDitiative stellt seit Anfang Februar
einen Bürgermeisterkandidaten:
Alexander Voßler (oben mitte).
Die LINKE. tritt mit eigenem
Bürgermeisterkandidaten an:
Tomás Santillán (oben rechts) ist ihr Bewerber.
Die Grünen in Bergisch Gladbach
setzten mit Renate Beisenherz-Galas
(unten links) auf ein heimisches
Polit-Gewächs.
Der CDU-Ortsverband hat mit
Lutz Urbach (unten rechts)
einen Kandidaten aus
Hennef ins Bergische geholt.
Die FDP stellt keinen eigenen
Bürgermeisterkandidaten.
Sie unterstützt den CDU-Mann Lutz Urbach.
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Regieren über Bergisch
Gladbach
Fünf Kandidaten stellen sich zur Wahl
Es scheint, trotz aller Vorbehalte,
recht und echt attraktiv zu sein, als Bürgermeister über die Stadt Bergisch
Gladbach herrschen und regieren zu dürfen.
Fünf Ortsvereine und -verbände haben ihre Kandidaten bereits benannt.
Da stellt sich doch die Frage: „Warum sollte mich das interessieren?“
Denn: „Die Parteien, Fraktionen und Bürgermeister machen doch, was sie
wollen.“
Und: „Denen ist doch eh’ die Jugend der Stadt egal, die kümmern sich sowieso
nur um ihre eigenen Angelegenheiten.“
Ja, könnte man meinen, da ist bestimmt auch was dran. Aber wir könnten die
ganze Sache ja auch mal umdrehen. Wie? Na, indem wir wählen gehen. Ja,
genau: Wir gehen zur Wahl.
Am Wahlsonntag werden die Wahllokale, die zumeist in Schulen oder
Gemeindesälen eingerichtet werden, ab 8 Uhr öffnen. Bis 18 Uhr haben dann
alle Wahlberechtigten Zeit, ihr Kreuz zu malen.
Wahlberechtigt ist jeder, der seinen Wohnsitz in Bergisch Gladbach hat, 16
Jahre alt und Deutscher oder Ausländer mit der Staatsbürgerschaft eines
EU-Staates ist.
Also schon mit 16 dürft ihr den Gang zur Wahlurne antreten. Und ihr bestimmt
dann mit eurer Stimme, wer in den nächsten fünf Jahren Bürgermeister der
Stadt Bergisch Gladbach ist. Und nicht nur das. Auch für die Zusammensetzung
des Stadtrates, für dessen Sitzverteilung, seid ihr mit verantwortlich. Je
mehr Menschen zur Wahl gehen, um so repräsentativer ist schließlich der Rat.
Zur Zeit sind die Verhältnisse seit der letzten Wahl 2004 im Bergisch
Gladbacher Rathaus so geregelt:
CDU - 24 Sitze, SPD - 18 Sitze, Grüne - 9 Sitze, FDP - 7 Sitze, KIDitiative
- 4 Sitze und BfBB - 4 Sitze
Damals fand zwischen Maria Theresia Opladen (CDU) und Klaus Orth (SPD) eine
Stichwahl statt, da keiner der Kandidaten nach dem ersten Wahlgang mehr als
50 % der Stimmen gewonnen hatte. Die Stichwahl - die es wohl bei der
nächsten Kommunalwahl nicht mehr gibt - konnte Klaus Orth für sich
entscheiden.
So hat Bergisch Gladbach also einen SPD-Bürgermeister, obwohl die CDU über
viel mehr Sitze im Stadtrat verfügt als die SPD.
In diesem Jahr sollten die Kommunalwahlen zunächst mit den Europawahlen
zusammenfallen. Dies wurde aber vor wenigen Wochen per Gerichtsbeschluss
verboten.
NRW-Innenminister Dr. Ingo Wolf hat nun den 30. August als Termin für die
Kommunalwahl festgesetzt. Damit wurde der von der Regierungskoalition
beschlossene Termin förmlich umgesetzt. Gegen diesen Termin haben Grüne und
SPD erneut Klage vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht.
Sie fordern eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September.
Auch gegen den Wegfall der Stichwahlen bei der Wahl der Bürgermeister und
Landräte werde man klagen, so SPD und Grüne.
Bei den Kommunalwahlen ist übrigens die so genannte Fünf-Prozent-Klausel
nicht anwendbar, nach der nur solche Parteien oder Wählervereinigungen den
Sprung ins Parlament, sprich in den Stadtrat schaffen, die fünf Prozent der
Wählerstimmen und mehr auf sich vereinen. Hier hat das
Bundesverfassungsgericht gerade Ende des letzten Jahres eine Sperrklausel
bei der Zuteilung von Mandaten für verfassungswidrig erklärt. Jetzt warten
die Städte auf eine Neuregelung durch Landesgesetz.
Ihr seht: alles nicht ganz so einfach. Aber eins ist sicher. Wer wählt,
verhilft mit seiner Stimme dem Bürgermeisterkandidaten, der das beste
Programm für die Jugend der Stadt vorstellt, zu mehr Gewicht. Und wer nicht
wählt, der darf sich nicht beschweren, wenn ein PRO Rheinberg-Kandidat das
Zepter schwingt..
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