No. 7  



Das Magazin & Online


 

von Sara-Lena Niebaum





Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

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Was du darfst, kannst und musst…
Wissenswertes für deinen Job!

Ein neuer MP3-Player, neue Klamotten, ein bisschen Taschengeld für den Urlaub, die Finanzen aufbessern - All dies sind Aspekte, die dich reizen, einen Minijob zu suchen? Das ist natürlich gut, aber es gibt einiges, was zu beachten ist, um garantieren zu können, dass der Minijob einfach perfekt passt.

Kenne Deine Rechte! In jedem Fall ist ein Job eine tolle Erfahrung, die für das spätere, reale Arbeitsleben sehr wichtig ist: Man lernt verantwortungsbewusst zu handeln, Teamfähigkeit zu praktizieren und zusätzlich ist es möglich, sich zu orientieren und in der Arbeitswelt selbst zu positionieren. Es ist sehr löblich, wenn sich ein Jugendlicher dazu entschließt sein eigenes Geld zu verdienen und dadurch zeigt, dass er verstanden hat, dass höhere Anforderungen auch ein großes Engagement verlangen. An dieser Stelle muss es allerdings ein „Aber“ geben, denn obwohl ein Minijob Freiheit und Unabhängigkeit verspricht, sind mit ihm genauso Pflichten und Rechte verbunden.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz sind alle Bedingungen geregelt, die für Arbeitgeber und -nehmer gleichermaßen wichtig sind. Als „Jugendliche“ werden darin Personen bezeichnet, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, allerdings schon über 15 sind. Wer noch nicht 15 Jahre alt ist, der wird als „Kind“ bezeichnet, was in diesem Fall wirklich wichtig ist, denn dann gelten andere und wesentlich engere Grenzen.

Generell ist eine Beschäftigung von Kindern nicht erlaubt, außer im Falle eines Betriebspraktikums im Rahmen der schulischen Ausbildung. Ruhepausen sind dabei aber ebenfalls einzuhalten. Bei außerschulischen Beschäftigungen darf ein Kind nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Außerdem muss der Schutz des Kindes gewahrt bleiben und darf die Unterrichtsteilnahme nicht beeinflussen. Sind all diese Bedingungen erfüllt, dann darf von einer „leichten Beschäftigung“ gesprochen werden. Jugendliche haben mehr Freiheiten und Rechte, wenn es darum geht, einen Minijob oder Ähnliches anzunehmen. Aber auch diese sollten immer erfüllt und abgesichert werden!

Zwischen dem 15. und 18 Lebensjahr dürfen also die ersten Schritte in die Arbeitswelt führen. Jugendliche dürfen maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten, täglich acht Stunden. Dazu zählt aber auch die Einhaltung der Ruhezeit, deren Länge von der Gesamtarbeitszeit abhängt. Wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeitet, der muss auch eine Ruhepause von 60 Minuten zugesprochen bekommen. Kurz: Eine Pause einzuhalten ist nicht nur dein Recht, sondern gleichzeitig auch die Pflicht deines Arbeitgebers, dir diese immer zur Verfügung zu stellen.

Es ist außerdem nicht egal, wann dein Arbeitgeber dir die Ruhepause zuspricht, denn Jugendliche dürfen laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht länger als 4,5 Stunden durchgehend beschäftigt werden. Ganz besonders wichtig ist es, zu wissen, dass Jugendliche nur in der Zeit zwischen sechs und 20 Uhr beschäftigt werden dürfen, denn vorher und nachher herrscht die so genannte „Nachtruhe“. Insgesamt muss die Freizeit von Jugendlichen mindestens 12 Stunden betragen, vor deren Ablauf keine Beschäftigung anfangen darf. Das gilt speziell für den Schichtdienst. Und Jugendliche über 16 Jahre dürfen in einer Gaststätte nur bis 22 Uhr arbeiten. Änderungen betreffen auch Tätigkeiten im Pflegebereich oder im Bäckerei- und Konditoreigewerbe.

Das Fazit: Kenne Deine Rechte, bevor du einen Nebenjob, und natürlich auch eine Ausbildung, annimmst. Alle wichtigen gesetzlichen Dokumente kannst du zum Beispiel über den Deutschen Gewerkschaftsbund erhalten. Tolle Informationen, die wirklich leicht zu verstehen sind, findest du im Internet unter www.students-at-work.de.

Der Weg zum Traumjob ...

Abgesehen von sämtlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, sollte aber ein Stichwort ganz oben stehen, wenn du dich dafür entscheidest, dir einen Nebenjob zu suchen: Spaß! Arbeit bleibt zwar Arbeit, aber sie wird wesentlich einfacher, wenn du dir einen Job suchst, der zu dir passt und dem du auch mit wenig Aufwand gerecht wirst. Ganz besonders schnell findest du natürlich Jobs über das Internet. Sinnvoll ist es aber auch, einmal einen kurzen Blick in die Zeitung zu wagen, denn dort wartet meistens ein vielfältiges Angebot zu Ferienjobs oder zu kurzfristigen Stellenangeboten.

Wenn du ganz genau weißt, was du suchst, oder auch erst einmal ein wenig inspiriert werden möchtest, dann kann es sich wirklich lohnen, das Netz und die Presse zu durchstöbern. Du weißt noch gar nicht, als was du dir vorstellen könntest zu arbeiten? Nun sollte ein Job zu deinen Möglichkeiten und Talenten passen, wenngleich er auch nicht zu deinem Hauptberuf werden soll. Aber: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen! Du darfst und sollst dich ruhig trauen, einen Job auszuprobieren, den du zwar noch nie ausgeführt hast, der dich aber aus verschiedenen Gründen reizt.

Kellner ist dafür ein gutes Beispiel: Tabletts tragen, eine Kaffeemaschine bedienen, die Speisekarte gut kennen - all das kann man lernen. Auch dein neuer Arbeitgeber musste die Aufgaben irgendwann einmal lernen - und besonders im Service-Bereich gilt, dass niemand mit einem Tablett auf die Welt gekommen ist. Man darf einfach nicht aufgeben, außer es wird deutlich, dass der Job auf diese Weise keinen Spaß bringt. Ähnlich sieht es beim Babysitten aus, denn sowohl die Kinder, als auch du brauchen ein wenig Zeit, um sich aufeinander einzustellen.

Du kannst dich auch über „Stiftung Warentest“ informieren, welche Angebote man besser ablehnen sollte. Das Problem ist nämlich, dass sich hinter vielen Jobbezeichnungen etwas ganz anderes verbirgt, als man denken möchte. Einige Agenturen und Anbieter arbeiten mit Werbetricks, um Interessierte zu locken. Hinter den Beschreibungen kann sich in der Realität etwas anderes verste­cken. So seltsam das klingen mag: In der Arbeitswelt gibt es viele „schwarze Schafe“, die es nicht immer gut meinen. Wichtig ist es deswegen auch, dass Arbeitsbedingungen und Löhne immer in einem Vertrag festgehalten sind, denn sonst hast du im Ernstfall keinen Anspruch auf deinen Lohn.

Ganz besonders wichtig ist es auch, dass du bei einem Minijob „angemeldet“ bist, das heißt, dass deine Lohnsteuerkarte zum Beispiel der „Bundesknappschaft“ vorliegt. Manche Arbeitgeber verzichten darauf, da sie einen gewissen Betrag, der sich durch einen prozentualen Anteil deines Lohns errechnet, an die Bundesknappschaft abgeben müssen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann handelt es sich um „Schwarzarbeit“ und das kann unangenehme Folgen für deinen Arbeitgeber haben - und für dich! Außerdem erlischt in diesem Fall jeglicher Versicherungsschutz, der dich zum Beispiel bei einem möglichen Arbeitsunfall versichert und das kann dann später teuer werden.

Endlich wieder ein bisschen Geld in der Tasche zu haben, ist toll, aber es muss sich immer an die Regeln gehalten werden. Wenn du einen coolen Job gefunden hast, der zu dir passt und dir auch ein bisschen Spaß macht, dann steht einem entspannten Arbeitsverhältnis nichts mehr im Weg - und deinem neuen MP3-Player, den neuen Klamotten und all deinen Herzenswünschen auch nicht…